Viele WohnungseigentĂŒmer sind Ă€lter als 60 Jahre. Da kommt also in den nĂ€chsten Jahren einiges auf die jĂŒngere Generation zu. Sei es, dass sie den Haus- und Grundbesitz spĂ€ter erben oder dass Alt und
Viele WohnungseigentĂŒmer sind Ă€lter als 60 Jahre. Da kommt also in den nĂ€chsten Jahren einiges auf die jĂŒngere Generation zu. Sei es, dass sie den Haus- und Grundbesitz spĂ€ter erben oder dass Alt und Jung noch zu Lebzeiten der AlteigentĂŒmer gemeinsam die vorweggenommene Erbfolge regeln.Erbschaft bedeutet, dass das Vermögen des Verstorbenen (Erblasser) auf einen oder mehrere Erben ĂŒbergeht. Erbfall ist der Tod des Erblassers.Vorweggenommene Erbfolge heiĂt, dass bereits zu Lebzeiten Vermögen auf spĂ€tere Erben ĂŒbertragen wird, zum Beispiel durch Schenkung.Die Unterscheidung zwischen Erbschaft und vorweggenommener Erbfolge ist wichtig: Denn eine Erbschaft löst andere steuerliche Folgen aus als eine vorweggenommene Erbfolge. Deshalb können die steuerlichen Konsequenzen ausschlaggebend dafĂŒr sein, ob ein GrundstĂŒck zum Beispiel bereits jetzt und nicht erst spĂ€ter durch eine Erbschaft auf die jĂŒngere Generation ĂŒbertragen wird. Am wichtigsten sind fĂŒr Sie die einkommensteuerlichen Folgen. Denn die Einkommensteuer bestimmt Ihre Steuervorteile in den Jahren nach der VermögensĂŒbertragung. Deshalb beschĂ€ftigt sich der Beitrag nur mit dieser Steuer.Aus dem Inhalt:- Die einkommensteuerlichen Folgen bei Schenkung und Erbschaft- Wann ist der Erwerb unentgeltlich bzw. entgeltlich und was bedeutet das?- Wenn der Beschenkte oder Erbe das Haus vermieten will: Welche Abschreibungen kann er nutzen und welche Kosten kann er absetzen?- Aufgepasst beim Verkauf des Hauses/der Wohnung.