Diese Ausgabe wurde mit einem funktionalen Layout erstellt und sorgfältig formatiert. Dieses eBook ist mit interaktiven Inhalt und Begleitinformationen versehen, einfach zu navigieren und gut gegliede
Diese Ausgabe wurde mit einem funktionalen Layout erstellt und sorgfältig formatiert. Dieses eBook ist mit interaktiven Inhalt und Begleitinformationen versehen, einfach zu navigieren und gut gegliedert.Johann Gottlieb Fichte (1762-1814) war ein deutscher Erzieher und Philosoph. Er gilt neben Friedrich Wilhelm Joseph Schelling und Georg Wilhelm Friedrich Hegel als wichtigster Vertreter des Deutschen Idealismus.Inhalt:Exposition zum Begriff des RechtsverhältnissesGesetz und NaturAlle sollen frei sein, und keiner die Freiheit des Andern störenFortsetzung der AnalyseDer EigentumsvertragDie Macht des RechtsStaatsgewalt und StaatsmachtStaatsgewalt und StaatsvertragVom Vertrag überhaupt und von seiner Verbindlichkeit nach dem RechtsgesetzeUnterlassungsvertrag und Leistungsvertrag; Tausch- und HandelsverträgeVom EigentumsvertragÜber das persönliche RechtEigentumsrecht und ArbeitAnwendung des Gesagten auf das BesondereDeduktion des Eigentumsrechts des LandbauersDirekter BeweisNegativer BeweisVerhältnis des produzierenden zum verarbeitenden StandeAnwendung des Gesagten auf das BesondereGrundmaßstab des Werts der DingeRekapitulation.Der natürliche Preis der ArbeitsprodukteWohlstand des Staates und AbgabenRegulierung der Preise und des Handels durch den StaatGrunderfordernisse des GeldesVom MetallgeldVom KapitalVom ZinsVon den operariis oder LohnarbeiternVon dem Handel mit dem AuslandMaßstab des Wertes des GeldesVom HausVom Recht der persönlichen Sicherheit und UnverletzlichkeitVon der SelbstverteidigungVom NotrechtÜber Akquisition und Dereliktion des EigentumsSchenkungLehre vom ErbeExposition zum Begriff des RechtsverhältnissesGesetz und NaturordnungDeduktion von Strafe und StrafrechtInhalt des StrafgesetzesDer Wille und die Macht des GesetzesBürgerrechte und MenschenrechteRecht des Verbrechers auf den Versuch der BesserungStaatsgewalt und Staatsvertrag...