Die geplante EinfĂŒhrung eines Verbandssanktionengesetzes hat neuen ZĂŒndstoff in der Jahrzehnte zurĂŒckreichenden Diskussion um die Schaffung eines Unternehmensstrafrechts in Deutschland geliefert. Im K
Die geplante EinfĂŒhrung eines Verbandssanktionengesetzes hat neuen ZĂŒndstoff in der Jahrzehnte zurĂŒckreichenden Diskussion um die Schaffung eines Unternehmensstrafrechts in Deutschland geliefert. Im Kern berufen sich Verfechter der Ablehnung einer solchen Strafbarkeit auf den Grundsatz "societas delinquere non potest".Hier setzt die Dissertation mit dem Titel "Das strukturelle IntegritĂ€tsmissmanagement als Verbandsschuld" an: Ost schafft mit dem strukturellen IntegritĂ€tsmissmanagement und dessen Dogmatik einen neuen Parameter zur Bestimmung der Verbandsschuld. Sie zeigt auf, dass das ZusammenfĂŒhren prĂ€ventiver Compliance-Aspekte und klassischer Zurechnungsstrukturen den MaĂstab fĂŒr die BegrĂŒndung einer originĂ€ren Verbandsschuld bildet. "Societas delinquere potest"!Eingebettet sind diese Ăberlegungen in Forschungen zum Entwurf eines Verbandssanktionengesetzes, der die EinfĂŒhrung einer neuen (dritten) Sanktionsspur, dem Verbandssanktionenrecht, zum Gegenstand hat.