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Beschreibung zu „Heute schon gepflichtteilt?“
Häufig empfinden potenzielle Erblasser die gesetzliche Erbfolge als ungerecht. Sie verfassen daher ein eigenes Testament. Viele glauben, dass sie unliebsame Verwandte dabei einfach enterben können.
Über Prof. Dr. Joerg Andres
Joerg Andres ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater in Düsseldorf.
Er ist spezialisiert auf die Bereiche Erbrecht/Erbschaftsteuer, Steuerverfahrens- und Gesellschaftsrecht, insbesondere die außergerichtliche Lösung anspruchsvoller Auseinandersetzungen zwischen Miterben und/oder Gesellschaftern.
Zugleich ist er als Professor für Wirtschafts- und Steuerrecht, u.a. in den Bereichen Erbrecht/Erbschaftsteuer-, Steuerstraf- und Steuerverfahrensrecht sowie Verhandlungsführung an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, Standort Düsseldorf, tätig. Er leitet das dortige Hochschul-Kuratorium.
Als Buchautor ist er seit mehr als 15 Jahren u.a. für namhafte Verlage in den Bereichen Erbrecht, Erbschaftsteuer und Steuerverfahrens- sowie Steuerstrafrecht aktiv. Er publiziert regelmäßig bundesweit in Print- und Onlinemedien zu aktuellen Rechtsthemen. Sein besonderes Augenmerk legt er dabei auf die Entwicklung des digitalen Erb- und Steuerrechts.
Er ist spezialisiert auf die Bereiche Erbrecht/Erbschaftsteuer, Steuerverfahrens- und Gesellschaftsrecht, insbesondere die außergerichtliche Lösung anspruchsvoller Auseinandersetzungen zwischen Miterben und/oder Gesellschaftern.
Zugleich ist er als Professor für Wirtschafts- und Steuerrecht, u.a. in den Bereichen Erbrecht/Erbschaftsteuer-, Steuerstraf- und Steuerverfahrensrecht sowie Verhandlungsführung an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, Standort Düsseldorf, tätig. Er leitet das dortige Hochschul-Kuratorium.
Als Buchautor ist er seit mehr als 15 Jahren u.a. für namhafte Verlage in den Bereichen Erbrecht, Erbschaftsteuer und Steuerverfahrens- sowie Steuerstrafrecht aktiv. Er publiziert regelmäßig bundesweit in Print- und Onlinemedien zu aktuellen Rechtsthemen. Sein besonderes Augenmerk legt er dabei auf die Entwicklung des digitalen Erb- und Steuerrechts.
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