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Beschreibung zu „Schweizer Fotorecht“
In einer Welt, in der jeder ein Smartphone in der Tasche trägt und jederzeit Fotos aufnehmen und teilen kann, ist es von entscheidender Bedeutung, die rechtlichen Aspekte der Fotografie zu verstehen.
Über Nicolas Schwarz
Nicolas Schwarz praktiziert als Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Zürich und berät und vertritt Klienten unter anderem auch rund ums Geistige Eigentum. Bevor er 2000 das Anwaltspatent erlangt hat, war er als Gerichtsschreiber an einem Zürcher Bezirksgericht tätig und studierte in Zürich und Chicago Rechtswissenschaft.
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