In den letzten Jahren haben sich einige – auch für Pflegekinder und Pflegefamilien – wichtige Gesetze verändert. Im besonderen Maße bedeutsam war für unseren Bereich das Kinder- und Jugendstärkungs-Ge
In den letzten Jahren haben sich einige – auch für Pflegekinder und Pflegefamilien – wichtige Gesetze verändert. Im besonderen Maße bedeutsam war für unseren Bereich das Kinder- und Jugendstärkungs-Gesetz (KJHG), welches im Juni 2021 in Kraft getreten ist. Natürlich sind diese Änderungen für unsere vorliegende Publikation von eklatanter Notwendigkeit und werden im Bereich „Recht“ verdeutlicht. Ebenso möchte ich klärende Urteile durch hohe bundesdeutsche Gerichte vorstellen, denn solche Urteile beeinflussen natürlich das Handeln der Praxis der Gerichte. Im Abschnitt „Kindeswohl in der Pflegefamilie“ möchte ich zuerst darlegen, was wir über die Pflegekinder und ihre Lebenserfahrungen wissen. Dann möchte ich deutlich machen, dass die Ermöglichung des ‚besten Interesse des Kindes‘ in Pflegefamilien von Wissen und Können der Pflegeeltern unter Einbeziehung von Beratung und Begleitung, Miteinander aller Beteiligten, finanziellen Hilfen, Wertschätzung sowie Anerkennung der Pflegekinder in ihren Besonderheiten einhergeht. Die ‘Rahmenbedingungen in der Pflegekinderhilfe‘ versuchen, die Notwendigkeit von Werbung von Pflegeeltern guter Vermittlung, Vorbereitung, Beratung, Begleitung, Krisenhilfen, Änderungen von Zuständigkeiten, bis hin zu einer guten Beendigung des Pflegeverhältnisses vorzustellen. All das möchte ich in dieser Publikation ansprechen, denn es ist völlig klar – nur im Rahmen von Kinderschutz und dem damit verbundenen Kindeswohl können wir alle das erreichen, was unser gemeinsames Ziel ist: Pflegekindern eine neue Chance geben, ihnen neue Erfahrungen ermöglichen um zu eigenständigen, anerkannten und getragenen Mitglieder unserer Gesellschaft zu werden.