Das Glück schmeckt nach Meer: Die Bonbonkocherei

Roman


  Serie (Teil 1)

Birte Stährmann

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65 Bewertungen
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Beschreibung zu „Das Glück schmeckt nach Meer: Die Bonbonkocherei“

Über Birte Stährmann

Birte Stährmann, in Flensburg geboren, wohnte lange in Stuttgart und lebt heute in Eckernförde an der Ostsee. Hier schreibt die Autorin, Journalistin und Kommunikationswirtin für die Lokalzeitung und verfasst - gemeinsam mit ihrem Ehemann Martin - Reisebücher sowie Quiz über Schleswig-Holstein und mehr. Ihre Romane, für die sie unter anderem den „Innocent Award Best Book 2019“ erhielt, erzählen Aufbruchsgeschichten. „Das Glück schmeckt nach Meer - Die Bonbonkocherei“ ist der erste Roman bei Gmeiner und zugleich der Auftakt einer neuen Reihe. Die Autorin liebt Wellen, Wind und Weite, Land und Leute, Kultur und Kulinarik, Geschichte und Geschichten Schleswig-Holsteins.

Verlag:

Gmeiner-Verlag

Veröffentlicht:

2026

Druckseiten:

ca. 223

Sprache:

Deutsch

Medientyp:

eBook

Barrierefreiheitsinformationen

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alle Texte können angepasst werden

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Barrierefreiheitsrisiko

Keine bekannten Gefahren oder Warnhinweise

8 Kommentare zu „Das Glück schmeckt nach Meer: Die Bonbonkocherei“

Ein toller Sommer-Wohlfühl-Roman. Manchmal braucht man diese Dosis Kitsch 🥰

Leichter Sommerroman, schön zu lesen.😊

Ein wunderbarer Wohlfühlroman der das Herz erwärmt. Nur der Epilog ist etwas sehr kitschig😊

schönes Buch, allerdings je näher das Ende kommt umso vorhersehbar und kitschiger.

Zum Wohlfühlen

Zauberhaft!

schön 👍

Die Geschichte ist zwar ein netter Zeitvertreib fürn Sommer, mit welcher man gut abschalten kann, aber nicht gerade realitätsnah. Denn keine Mutter würde meines Erachtens eine so überstürzte Entscheidung treffen, ohne vorab mit ihrer geliebten Tochter darüber gesprochen zu haben. Außerdem, falls jetzt irgendwer denkt, dass das mit der Erbschaft tatsächlich so abläuft, denn muss ich enttäuschen: In Deutschland eröffnet nie der Notar das Testament, sondern das gesamte Nachlassverfahren läuft ausschließlich übers Nachlassgericht. Zudem wird der potentielle Erbe auch nicht zur Testamentseröffnung geladen, sondern das Testament wird vom Gericht eröffnet und anschließend schriftlich an den Erben bekannt gegeben.

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